AGB

Vertragsgrundlagen sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie regeln die Bearbeitung der Domainregistrierungen und den Domainhandel durch Frankcom. Abweichende Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Die AGB sind untergliedert in die Bereiche Domainregistrierung und Domainhandel.


Domainregistrierung

Frankcom wird als eu Registrar tätig und beantragt im Kundenauftrag Domainregistrierungen bei der Vergabestelle Eurid. Die Domains werden ausschließlich nach den Bestimmungen der Eurid registriert. Frankcom wird lediglich als Vermittler zwischen der Eurid und dem Auftraggeber tätig. Vertragsgrundlagen sind die Registrierungsbestimmungen der Eurid, die unter www.eurid.eu „.eu Domänennamen“ online abgerufen werden können.

Frankcom prüft nicht, ob die beantragte Domain Rechte Dritter verletzt; diese Pflicht obliegt dem Auftraggeber. Er stellt Frankcom von Ersatzansprüchen Dritter frei. Frankcom behält sich vor, bei offensichtlichen Rechtsverletzungen die Registrierung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Frankcom kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die vom Kunden gewünschte Domain verfügbar ist oder erfolgreich registriert werden kann. Die Haftungssumme von Frankcom bei fahrlässigen Verstößen wird auf das Zehnfache des Vertragswertes beschränkt.

Die Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und an bei der Registrierung beteiligte Dritte übermittelt. Der Auftraggeber berechtigt Frankcom alle, für die Domainregistrierung notwendigen Erklärungen gegenüber den beteiligten Organisationen abzugeben. Es wird auf die nachstehende Einwilligungserklärung hingewiesen, die der Auftraggeber neben diesen AGB im Rahmen der Auftragserteilung akzeptiert.

Für Leistungen von Frankcom gelten die in der aktuellen Preisliste, bzw. die im Rahmen der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Rechnungen sind sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt online oder per Briefpost.

In der Regel werden die jährlichen Registriergebühren für ein Jahr, in Ausnahmefällen für zwei Jahre, im voraus berechnet. Die Kündigung einer Domain muss Frankcom mindestens vier Wochen vor Ablauf der Registrierperiode schriftlich durch den Auftraggeber mitgeteilt werden.


Domainhandel

Frankcom versichert ausdrücklich, dass er zum Verkauf der von ihm angebotenen Domainnamen berechtigt ist.

Nach Zustandekommen des Vertrags übermittelt Frankcom dem Auftraggeber per E-Mail die Domainrechnung. Diese wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang werden von Frankcom unverzüglich alle nötigen Informationen zur Übertragung der Domain an den Auftraggeber weitergegeben, damit dieser Inhaber der Domain werden kann.

In Ausnahmefällen kann die Übertragung der Domain auf den neuen Inhaber auch vor oder zeitgleich mit der Zahlung erfolgen. Dies bedarf jedoch einer zusätzlichen Vereinbarung.

Grundsätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit die Abwicklung der Domainübertragung durch einen Treuhänder vornehmen zu lassen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Firmensitz von Frankcom.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).


Einwilligungserklärung

Frankcom wird die Kundendaten und die IP-Adresse zum Zweck der Vertragsdurchführung verwenden. Dies schließt die notwendige Weitergabe an die Eurid, sowie die Nutzung für Zwecke der Eigenwerbung ein. Eine Weitergabe der Daten an andere als Eurid erfolgt nicht. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verwendung seiner Daten für einverstanden. Seine Einverständniserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Pocking, im Dezember 2013